"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren". So steht es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Doch eine wirkliche Bekämpfung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist bislang mit dieser universalen Rechtserklärung eben so wenig gelungen wie mit der Haager Landkriegsordnung oder der Genfer Konvention. So hat sich der illegale Handel mit Menschen bereits zu einer festen ökonomischen Größe der weltweit operierenden organisierten Kriminalität entwickelt. Betroffen sind hiervon vor allem Frauen mit Migrationshintergrund, die verschleppt und zwangsprostituiert werden. Zwangsprostitution ist jedoch mehr wie sexuelle Nötigung. Sie ist die sexuelle Versklavung, die ihren sichtbaren Höhepunkt in der kriegsbedingten Institutionalisierung findet.
Ob Krieg oder Frieden. Ob als Waffe oder Kapital. Militarismus und Globalisierung fördern die sexuelle Sklaverei und die Entwürdigung, Ausbeutung und Entrechtlichung des weiblichen Geschlechts. Ein Thema, dass aus dem Blickpunkt der Öffentlichkeit weitgehend verbannt ist, ein Thema, über das weitgehend geschwiegen wird.
Doch die Tabuisierung beginnt aufzubrechen. So hat sich der Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie an der Freien Uni Berlin im Jahr 2004 mit einer Tagung "Zwangsprostitution in Kriegs- und Friedenszeiten" der Thematik unter der Perspektive der "Gendergewalt" angenommen.
Die Tagung liefert auch die Initialzündung für die Herausgeberinnen Barbara Drinck und Chung-Noh Gross tiefer in die Problematik der "Zwangsprostitution in Kriegs- und Friedenszeiten" einzusteigen und Experten aus der Menschenrechts- und Bürgerbewegung, aus der Genderforschung, aus dem Migrationsbereich, aus dem medizinischen und psychosozialen Feld, aus der Soziologie, der Politik, der Pädagogik, des Journalismus, der Geschichte, aus interkulturellen Frauen- und Mädchenprojekten und Forschern zum Thema "Trostfrauen" in ihrem Buch zu Wort kommen zu lassen.
Autoren
Die beiden Herausgeberinnen beschäftigen sich schon seit Jahren schwerpunktmäßig mit der Problematik „genderspezifische Menschenrechtsverletzungen an Frauen in Friedens- und Kriegszeiten“.
So ist Barbara Drinck Professorin für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Geschlechtertheorien. Ihre Forschung konzentriert sich auf den ostasiatischen Raum, den sie seit den 80er Jahren regelmäßig besucht.
Die aus Korea stammende Medizinerin Chung-Noh Gross engagiert sich politisch für die koreanischen "Trostfrauen" und für die Rechte der Frauen im Krieg. Bei dem "Tokio Tribunal 2000" und dem "Haager Tribunal" ist sie als Aktivistin dabei gewesen. Vier Jahre lang hat sie die koreanische Frauengruppe in Deutschland im Bereich internationaler Belange vertreten und sie ist auch Ratsmitglied im "Zentrum für Menschenrechte der Frauen im Krieg" gewesen.
Aufbau
Barbara Drinck und Chung-Noh Gross zeigen anhand zweier großer Themenblöcke die sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf.
Der erste Themenblock beschäftigt sich mit den Gewalterfahrungen von Frauen in Deutschland, in Europa und Afrika. Als Beispiele nennen sie den organisierten Menschenhandel nach Westeuropa, die Vergewaltigungen während des Zweiten Weltkrieges und danach in Deutschland, die KZ-Bordelle unter der NS-Diktatur, die Kriegsvergewaltigungen im ehemaligen Yugoslawien und hier insbesondere in Bosnien und im Kosovo sowie die Kindersoldatinnen in Uganda.
Der zweite Themenblock setzt sich mit der Zwangsprostitution der japanisch-kaiserlichen Armee während des asiatisch-pazifischen Krieges auseinander. Die "Trostfrauenproblematik" wird von unterschiedlichen Seiten her diskutiert. Die Sicht der Opfer, die der Täter wie der Regierung, die der Zivilgesellschaft, die der Medien, die Sicht derjenigen, die sich um Aufklärung bemühen.
Inhalt
Laut der Presse werden jedes Jahr annährend 500.000 Frauen von illegalen Schleppern nach Westeuropa in die Zwangsprostitution gebracht.
Die Ursachen sehen die Autoren in den männerdominierten gesellschaftlichen Strukturen Osteuropas und Asiens, die dazu führen, dass Frauen ein ausreichender Zugang zur Bildung verwährt ist. Verschlechtern sich infolge der Globalisierung die ökonomischen Bedingungen vor Ort, sind es in erster Linie die bildungsfernen Gruppen, also die Frauen, die besonders von Armut betroffen sind. Diese Situation wird von Schlepperbanden ausgenutzt. Sie versprechen den Frauen eine Arbeit oder eine Ehe in Westeuropa oder bieten ihnen einen Weg der illegalen Einreise an. Die Folge davon ist, dass die Frauen vor Ort dann ihrer Rechte beraubt werden und aufgrund ihres illegalen Status erpressbar sind. So entpuppt sich die versprochene Arbeit als Prostitution, die Ehe als eine geschlossene Scheinehe, die in der Prostitution mündet und die illegale Einreise, verursacht durch eine zu strenge Visavergabe, wird zur Dauererpressbarkeit für Sexpraktiken.
Kommt es zur Festnahme der illegal eingereisten Frauen oder gelingt es ihnen, sich zu befreien und eine Anzeige zu machen, so werden sie nach ihrer Zeugenaussage in ihr Heimatland abgeschoben, wo sie in den meisten Fällen wieder von den Schleppern erwartet und bedroht werden. In Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für diese Abschiebepraxis verantwortlich, da der Zeugenstatus und der Aufenthaltstitel bislang nicht voneinander losgelöst sind.
Auch im ehemaligen Nachkriegs-Yugoslawien wird der während des Krieges systematisch betriebene Handel mit Frauen weiterhin fortgeführt. Längst ist er zum gut florierenden Geschäftszweig der Mafia geworden, begünstigt durch das Wegsehen der Politik und des Militärs. Bedient werden seit 1999 annährend 20% der Soldaten der Kosovoschutztruppe und der Angehörigen der UN mit Zwangsprostituierten. Aufgrund der Immunität werden nicht die Täter angeklagt, die immerhin für 80% des Umsatzes sorgen, sondern die Opfer, die sich dem Vorwurf der illegal betriebenen Prostitution stellen müssen.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen fordert in der im Jahre 2000 verabschiedeten Resolution 1325 dazu auf, Frauen auf allen Ebenen der Konfliktvermeidung und - bewältigung mit einzubeziehen. Ein deutscher Aktionsplan liegt bis heute noch nicht vor. Die Umsetzung seitens der internationalen Organisationen erfolgt nur schleppend, so dass den Nichtregierungsorganisation wie "Medica mondiale", die Aufgabe überlassen bleibt, die Zwangsprostitution zu bekämpfen.
International und national kaum Beachtung finden bislang auch die Kriegs- und Nachkriegsvergewaltigungen im Hitler-Deutschland, die während der Vertreibungen, auf der Flucht und während der Besatzungszeit stattfanden. Die offiziellen Zahlen nennen an die 1,4 Millionen Vergewaltigungen. Geschwiegen wird darüber, weil eine Täter-Opfer Debatte vor dem Hintergrund der Verbrechen des Nationalsozialismus bis heute schwierig ist. Die Scham und gesellschaftliche Stigmatisierung der Opfer tragen ebenfalls zur Tabuisierung bei.
Tabuisiert wird auch die sexuelle Gewalt an Frauen durch den nationalsozialistischen Vernichtungsapparat. Mauthausen, Ravensbrück, Birkenau. Staatlich institutionalisierte KZ-Bordelle, die darauf abzielten, das sexuelle Verhalten der Frauen im Kontext einer rassistisch geprägten Politik zu steuern. So werden Tausende von Frauen als "asozial" gebrandmarkt und in den KZ's, bei der Wehrmacht und in den Arbeitslagern zur Prostitution gezwungen.
Der Bordellbesuch wird Teil eines Belohnungssystems für höhere Arbeitsleistung. Gleichzeitig wird die Absicht verfolgt, die Häftlinge untereinander zu spalten.
Für die Wehrmachtssoldaten ist der nach Funktionen gruppierte Bordellbesuch eine Belohnung für ihre Systemloyalität.
In 38 Ländern, die derzeitig Krieg führen, werden Kinder als Soldaten eingesetzt, wobei die Mädchen - ob sie nun "freiwillig" aufgrund von Armut oder erzwungen kämpfen - der sexuellen Gewalt ausgesetzt sind.
Das Beispiel Uganda gibt einen Einblick in die geschlechterspezifische Gewalt, die die Mädchen erleiden müssen.
Seit fast 20 Jahren tobt im Norden Ugandas eine bewaffnete Auseinandersetzung zwischen der Rebellentruppe "Lord Resistance Army" und der staatlichen Armee. Hilflos sind die Menschen den Überfällen der Rebellen in ihren Dörfern ausgesetzt. Die Frauen werden vergewaltigt, die Kinder verschleppt und brutal zu Kindersoldaten ausgebildet. Die Mädchen müssen in der Gefangenschaft nicht nur die ihnen seitens der Gesellschaft festgeschriebenen weiblichen Aufgaben wie Kochen, Wäsche waschen, schwere Lasten tragen, übernehmen sondern sie sind auch täglich mit der sexuellen Gewalt und dem sexuellen Missbrauch an ihnen konfrontiert. Völlig entrechtet und zur Ware degradiert gehen die Mädchen mit Beginn ihrer Geschlechtsreife in den Besitz eines Kommandeurs über. Eine 14jährige beschreibt ihre Leidensgeschichte folgendermaßen: "Der Mann, dem ich zugewiesen wurde, hatte zwei Frauen...Er stieß mich nieder und legte sich auf mich drauf und hat mich vergewaltigt...Er hat mich in dieser Nacht dreimal vergewaltigt...Mein Hüftgelenk fühlte sich an, als würde es aus der Pfanne springen und mein Geschlechtsteil schmerzte. Ich konnte nicht urinieren, ohne vor Schmerz zu weinen..."
Die Ursache dieser sexuellen Gewaltexzesse gegen Frauen ist zurückzuführen auf die zugrunde liegende patriarchalische Struktur Ugandas, die selbst Vergewaltigung in der Ehe sowie die Zwangsverheiratung nicht als Verbrechen betrachtet.
Die Vergewaltigungen stigmatisieren die Mädchen zusätzlich und grenzen sie aus ihrem kulturellen und sozialen Umfeld aus. Eine Rückkehr in das Dorf ist nahezu unmöglich. Die Agrargesellschaft Ugandas, in der Frauen auf die Feldarbeit angewiesen sind, macht die Mädchen so ein zweites Mal zum Opfer, in dem sie ihnen die ökonomische Grundlage entzieht. Hierin begründet sich die hohe Nachkriegsprostitution als Überlebungsmechanismus der Frauen.
Stigmatisierung und sozial-kulturelle Ausgrenzung mussten und müssen weiterhin auch die im asiatisch-pazifischen Krieg zwangsvergewaltigten Frauen erfahren.
Weit mehr als 200.000 Frauen wurden zwischen 1932 und 1945 von den kaiserlich-japanischen Truppen aus den besetzten Gebieten zwangsverschleppt und in eigens eingerichteten Militär- und Truppenbordellen zur Prostitution gezwungen. Mädchen und Frauen aus Taiwan, Korea, China, Hongkong, Malaysia, den Philippinen, Singapur, den pazifischen Inseln, deren Leiden sowie das Verbrechen an ihnen durch die Japaner bagatellisiert werden, in dem man sie als "Trostfrauen" bezeichnet. Und bis heute räumt die japanische Regierung dieses Kriegsverbrechen nicht in vollem Umfang ein, obwohl Dokumente und Zeugenaussagen belegen, dass die Einrichtung der Militärbordelle institutionalisiert war. Nachgewiesenermaßen war das Außenministerium besonders aktiv, in dem es die Polizeistationen anwies, Frauen "anzuwerben". Die Bordellverwaltung oblag der Militärbehörde.
Die wenigen Frauen, die diese menschenverachtende erzwungene Tortur von laut Augenzeugen täglich bis zu 30 bis 40 Vergewaltigungen überlebt haben, sind physisch und psychisch geschädigt, stark traumatisiert, leben sozial zurückgezogen und voller Schande. Von ihren Familien oft verstoßen, hat der kulturelle gesellschaftliche Druck zudem viele der wenigen Überlebenden in den Suizid getrieben. Die dringend notwendige Aufarbeitung der sexuellen Kriegsverbrechen wurde daher jahrelang nicht in Angriff genommen. Erst als sich koreanische Frauen Ende der 80er Jahren "laut und öffentlich" erinnern, beginnt die Öffentlichkeit die Kriegsverbrechen zur Kenntnis zu nehmen.
Die japanische Justiz sieht jedoch keinen Zusammenhang zwischen der Zwangsprostitution und einem Kriegsverbrechen. Sie verweist auf ganz "normale Kriegsvorgänge". Dementsprechend wird ein Verstoß gegen die internationalen Rechte auch ausgeschlossen und Entschädigungszahlungen an die Opfer entschieden zurückgewiesen. Die japanische Regierung räumt zwar ihre moralische Verantwortung ein und hat einen "Entschädigungsfonds" gegründet. Es muss allerdings berücksichtigt werden, dass dieser überwiegend privat finanziert worden ist. Somit ist es nicht von der Hand zu weisen, dass sich die japanische Regierung endgültig ihrer rechtlichen Verantwortung zu entziehen versucht.
Die Opfer und so genannten "Trostfrauen" legen weiterhin ihr Gewicht auf die Anerkennung der Kriegsverbrechen seitens der japanischen Regierung. Zugegebenermaßen haben auch die internationalen Nachkriegsverbrechertribunale dieses Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gegen das Völkerrecht, gegen den Menschenhandel nicht zur Anklage gebracht. So bleibt es einer kleinen Gruppe von Koreanerinnen seit 1992 weiterhin vorbehalten, einmal die Woche vor der japanischen Botschaft in Seoul zu demonstrieren und immerhin damit beizutragen, dass im Jahr 2000 das Thema auf dem "Internationalen Frauentribunal gegen Kriegsverbrechen" eine breite Beachtung fand.
Das Tribunal sprach den Kaiser Hirohito wegen "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" schuldig. Dieses Urteil ist ohne Zweifel von einem hohen symbolischen Wert. Da das Tribunal aber nicht mit einer gesetzlichen Strafgewalt ausgestattet ist, wird den "Trostfrauen" weiterhin ihre rechtliche Anerkennung als Opfer der Kriegsverbrechen und entsprechende Entschädigungszahlungen versagt.
Regierungspolitiker beabsichtigen vielmehr, dass Thema der "Zwangsprostituierten" aus der Erinnerung zu verbannen. Äußerungen wie "Trostfrauen waren Gewerbetreibende" fördern den Revisionismus und die nostalgische Sehnsucht und wirken der Auseinandersetzung mit der "Trostfrauenproblematik" entgegen. Die männerdominierten Medien haben keine Einwände und schließen sich der revisionistischen Meinung an. Sie bestätigen und bekräftigen noch die öffentliche Meinung, die eine "Zwangsrekrutierung" der Frauen leugnet, die vom „amerikanischen Kulturimperialismus“ spricht, die sich sogar für die Notwendigkeit der Militärbordelle ausspricht.
Diejenigen, die sich ihrer Verantwortung für die "Trostfrauen" bewusst sind, sehen sich üblen Beschimpfungen wie "antijapanische Japaner", "masochistische Nestbeschmutzer", "japanische Spione" ausgesetzt.
Diskussion
Auch wenn die UN die Menschenwürde als eine globale für alle Menschen verbindliche Norm definiert, so hat diese Erklärung und Zielsetzung bislang keine menschenrechtsverletzenden Handlungen verhindert. Drinck und Gross stellen in ihrem Buch heraus, dass die Zwangsprostitution nichts anderes ist als die sexuelle ausgerichtete Versklavung von Mädchen und Frauen. Die Verbindung von geschlechtermarkierten Gewaltexzessen und patriarchalischen Strukturen wird deutlich. Unter der Bedingung der ökonomischen Globalisierung wird die Frau in den männerdominierten Gesellschaften zur Ware degradiert, die sich zu einem lukrativen Milliardengeschäft entwickelt. Der Frauenhandel kann sich im Zuge der Liberalisierung der Märkte ungehindert und ungebremst entfalten. Die Globalisierung fordert ihr Opfer: die Frau. Doch hieraus vielleicht den Schluss zu ziehen, eine Globalisierungsdebatte zu fordern, greift meines Erachtens zu kurz. Denn nachweislich sind die gesetzlichen und die international koordinierten Aktionen zum Versuch der Eindämmung des Frauenhandels bislang ins Leere gelaufen. Daraus ist zu schließen, dass die Eindämmungsstrategien an anderer Stelle ansetzen müssen. Als dringlich ist daher zunächst die Betonung und Herausstellung des Opferschutzes anzusehen. Internationale Vereinbarungen zur Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei sowie eine Aufhebung der Abschiebefristen für Frauen, die als Zeugen aussagen, wären erste Ansätze. Weiterhin ist es fraglich, warum die Migration bislang nicht legalisiert ist. Für die illegale Migration und Schlepperbanden würde so kein Raum mehr sein.
Zusätzlich ist auf internationaler Ebene die Armutsbekämpfung in Zeiten der Globalisierung die größte Herausforderung. Denn Armut ist oft weiblich und zwingt zur Migration. Der Kreis schließt sich und die Frauen geraten in die Migrationsfalle. International müssen zudem die Ausgaben für Bildung erhöht werden, denn Bildung kann ein Schutz vor Armut sein und ist unumgänglich für einen gemeinsamen Wertekodex. Gesellschaftspolitisch sind Tabus und das Verdrängen der Problematik der "Zwangsprostitution" aufzubrechen.
Äußerst bedenklich ist das Schweigen der internationalen Organisationen sowie der militärisch Verantwortlichen, das eindeutig undemokratische und menschenrechtsverletzende gewaltätige Genderstrukturen auf allen gesellschaftlichen Ebenen verdeutlicht. Das Schweigen findet seine absolute Zuspitzung in der patriarchalischen Gesellschaftsstruktur Japans und Ugandas.
Wie Drinck und Gross aufzeigen, rufen gerade die patriarchalischen Strukturen geschlechterbedingte Gewalt hervor. Es ist daher zu erwarten, dass eine erfolgreiche Gegenstrategie ohne Überwindung der patriarchalischen Gesellschaftsordnungen wenig oder keine Wirkung zeigen wird.
Die UN-Resolution 1325, die erstmalig die Genderperspektive im Frieden und im Krieg mit berücksichtigt und Geschlechtergerechtigkeit fordert, kann einen ersten Ansatz bieten, undemokratische Genderstrukturen aufzubrechen.
Fazit
Barbara Drinck und Chung-Noh Gross fassen in ihrem Buch "Erzwungene Prostitution in Kriegs- und Friedenszeiten“ eine Fülle von Informationen zur sexuellen Versklavung argumentativ stringent zusammen.
Überzeugend ist die inhaltliche Breite, mit der das Thema der "Zwangsprostitution" behandelt wird. Die Zuwortmeldung der verschiedenen Disziplinen und Opfer verdeutlicht das "globale genderspezifische Gewaltphänomen", das sich hinter der Problematik der "sexuellen Versklavung" verbirgt.
Hat der sozialkritische französische Schriftsteller Victor Hugo 1874 die Überzeugung gewonnen "Die Folter hat aufgehört zu existieren", so lässt das Werk von Drinck und Gross keinen Zweifel aufkommen, dass dem nicht so ist und diese auch noch geschlechtlich markiert ist. "Erzwungene Prostitution in Kriegs- und Friedenszeiten“ ist ein wichtiger bedeutender Meilenstein ethischer Verantwortung, der die Notwendigkeit einer konzertierten internationalen Aktion gegen sexuelle Versklavung und die Überwindung patriarchalischer Strukturen deutlich macht.
Barbara Drinck, Chung-Noh Gross (Hrsg.), Erzwungene Prostitution in Kriegs- und Friedenszeiten, Sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reihenbandnummer: 160, 1. Auflage, Kleine Verlag GmbH, Bielefeld10.2006, 270 Seiten, ISBN10: 3-89370-422-1, ISBN13: 978-3-89370-422-4
© Soraya Levin