Im Namen des Volkes: Schuldig! Gesprochen von einer nicht unfehlbaren Justiz in unzähligen Straftatbeständen vom Diebstahl über die Vergewaltigung bis zum Mord. Der Autor Hans-Dieter Otto zeigt in seinem Buch „Im Namen des Irrtums“ Fälle von brisanten und spektakulären Fehlurteilen aus unterschiedlichen Ländern und Jahrhunderten.
Otto deckt in mehreren Kapiteln die Ursachen einer fehlbaren Justiz auf, die selbst vor rücksichts- und gewissenlosen Staatsanwälten nicht halt macht. Aus „im Zweifel für den Angeklagten“ wird „aus Mangel an Beweisen“: Schuldig.
Eine nachlässige von Pannen begleitete Ermittlungsarbeit, die entlastende Fakten unterschlägt, führt bis zur Hinrichtung eines Unschuldigen wie1952 in Wales in dem Fall „ Mahmoud Hussein Mattan“, der wegen Mordes angeklagt ist. Korrupte Staatsanwälte, die gewissenlos Unschuldige in die Todeszelle schicken, um „ihren“ Prozess zu gewinnen. So auch in dem Fall von Kirk Noble, der 1985 wegen Vergewaltigung eines Kindes zum Tode verurteilt wird. Die Staatsanwaltschaft unterschlägt mit Absicht die entlastenden Beweismittel. Mit Hilfe einer DNA-Analyse wird Kirk Nobles Leben gerettet. Fehlinformationen und falsche Geständnisse aus Liebe und anderen Gründen erhöhen die Quote der richterlichen Fehlurteile. Zudem beeinflussen die Öffentlichkeit sowie die Medien durch eine oftmals voreilige Festlegung auf den Täter das öffentliche Verfahren und die richterliche Unabhängigkeit. Rechtsmissbräuche durch die Justiz, die Zeugen bewusst zu Falschaussagen animiert sowie nicht zuverlässige Aussagen von Zeugen führen zu unverständlichen Urteilen wie im Fall des Boxers Rubin Carter, genannt „the Hurricane“. Und mangelndes Expertenwissen der Sachverständigen und der Pflichtverteidiger schöpfen die Beweismittel nicht aus und führen zur Verurteilung Unschuldiger.
Hans-Dieter Otto macht mit seinem Buch „Im Namen des Irrtums“ eines deutlich. Die unfehlbare Justiz ist ein Mythos. Wenn aus „im Zweifel für den Angeklagten“ ein „aus Mangel an Beweisen“ schuldig wird, wenn Staatsanwälte falsche Geständnisse erpressen und entlastendes Material zurückhalten, wenn Zeugen falsch und widersprüchlich aussagen und Kronzeugen durch die Staatsanwaltschaft hierzu animiert werden, wenn Sachverständige und Pflichtverteidiger ihre Arbeit nicht verstehen, Beweismittel falsch interpretieren und eine völlig unzureichende Verteidigung führen, wenn der Druck von Außen durch die Medien und durch die Öffentlichkeit Fakten verkennen lässt und zur Vorverurteilung des Beschuldigten führt, dann ist das Vertrauen in die Justiz und den Rechtsstaat nachhaltig gestört. Eine Justiz, die nicht mehr nach der Wahrheit sucht, sondern nach Schuld. Eine Justiz, die aus Unschuldigen Schuldige macht und das sogar bis in den Todestrakt.
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN heißt es: „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“
Aber es kann dennoch jeden von uns treffen, jeder kann unschuldig verurteilt werden. Hans-Dieter Otto erhebt mit seinem Buch nicht nur Vorwürfe gegen die Justiz und ihre Praxis sondern weist auch auf die dringende Reformbedürftigkeit des Justizalltags hin. „Im Namen des Irrtums“, eine packend überzeugende unverhüllte Kritik gegen die Aushöhlung einer rechtsstaatlichen Ordnung, die die ungeheuerliche blindwütige Dimension des Systemmangels anhand der zahlreichen Justizopfer sichtbar macht.
Hans-Dieter Otto, Im Namen des Irrtums!, Fehlurteile in Mordprozessen, gebunden, 402 Seiten, München 2006, Herbig Verlagsbuchhandlung GmbH, ISBN: 3-7766-2463-9, € 22,90, [A] € 23,60, sFr 40,10
© Soraya Levin